ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fahrstunden, die nicht eingehalten werden können, sind mindestens 48 Stunden (bzw. 2 Bürotage) vorher abzusagen. Ansonsten werden die Einheiten verrechnet - unabhängig vom Grund der Versäumnis.
Für Fahrstunden, die nach 20 Uhr beginnen, erhalten Fahrlehrer laut Kollektivvertrag der Österreichischen Kraftfahrschulen die doppelte Entlohnung. Deshalb müssen wir für Fahrstunden nach 20 Uhr einen Aufpreis von € 20,- verlangen. Ausgenommen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Nachtfahrstunde für die Führerscheinklasse B.
Die Abrechnung ist bei Anmeldung zur Praxisprüfung durchzuführen. Wir können leider keine Kandidaten zur praktischen Prüfung antreten lassen, die bis zum Prüfungstag keine vollständige Abrechnung ihres Restbetrages bar im Büro oder mittels Erlagschein erlegt haben. Ratenzahlungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 8% Verzugszinsen p.a.
Für fehlerhafte Informationen oder Termine wird keine Haftung übernommen. Änderungen oder Terminverschiebungen sind vorbehalten.
Schüler, die ihre Ausbildung für mehr als 3 Monate unterbrechen, erhalten von uns eine Rechnung zugesandt und in weiterer Folge eine Mahnung. Beträge, die dann noch nicht beglichen sind, werden von uns ausnahmslos eingeklagt. Selbstverständlich steht die Möglichkeit der Fortsetzung der Ausbildung jederzeit offen.
Für Streitigkeiten aller Art gilt der Gerichtsstand Bezirksgericht Innsbruck.