Digitaler Tachograph
GESETZLICHE VORSCHRIFTEN:
Seit Mai 2006 gilt die Ausrüstungspflicht mit digitalen Tachographen für alle erstmalig zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse inklusive Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 3500 kg und
Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätze inklusive Fahrerplatz.
Lenker solcher Fahrzeuge haben grundsätzlich auf allen Fahrten dafür zu sorgen, dass der Tachograph in Betrieb ist und dass ihre Fahrerkarte im Tachographen verwendet wird. Wenn sich der Lenker nicht im Fahrzeug aufhält und nicht in der Lage ist, den in das Fahrzeug eingebauten digitalen Tachographen zu betätigen, müssen alle Aktivitäten vor Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgerätes nachgetragen werden.
Die Speicherung und Archivierung der digitalen Tachograph-Daten außerhalb der Fahrzeuge ist verpflichtend vorgeschrieben wodurch sich auch eine aufwendige Umstellung von bisher gewohnten Abläufen ergibt. Aus diesem Grund werden vom Gesetzgeber entsprechende Schulungen
in § 103 Abs. 4 KFG vorgeschrieben.
Weitere Infos im Internet unter www.digitacho.at
SCHULUNGEN:
Als Partner eines österreichweiten Schulungsnetzwerkes freuen wir uns,
dir diese Schulungen unabhängig vom eingesetzten Tachographen
anbieten zu können.
- Maximal 15 Teilnehmer in 2 Lektionen 100 Minuten
- Inklusive Schulungsunterlagen (als Nachschlagewerk)
- Fahrerschulung
- Unternehmerschulung
TERMINE:
Individuelle Terminvereinbarung
Telefonisch unter 0512/ 584864
Ansprechpartner: DI Barbara Gaugg
per email: b.gaugg@fahrschule-jaufer.at

