PKW
Berechtigt zum Lenken von:
Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz;
nicht mehr als 3500 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht
VORAUSSETZUNGEN:
17 1/2 Jahre
Theorieprüfung frühestens mit 17 1/2 Jahren möglich
Praxisprüfung mit 18 Jahren
AUSBILDUNG:
32 Theorieeinheiten
12 Fahrstunden (Grundausbildung/Basispaket)
plus mindestens 1 Hauptschulungseinheit
WICHTIGE INFOS:
Die Anzahl der Hauptschulungseinheiten hängt von eurem Können ab.
PRÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Antragsunterlagen (Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel,
amtlicher Lichtbildausweis) und Teilnahmebestätigung vom Erste Hilfe Kurs
müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung bei uns eingelangt sein.
ALLGEMEINES:
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Während dieser Zeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.
Vergiss nicht die beiden Feedbackfahrten und das Fahrsicherheitstraining
im Zuge der vorgeschriebenen Mehrphasenausbildung innerhalb eines Jahres nach Führerscheinerhalt zu absolvieren.
Bei Nichteinhalten kann es bis zum Führerscheinentzug führen.
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