EzB-Hänger
Berechtigt zum Lenken von:
Anderen als mit der Lenkberechtigung B gezogenen Anhängern.
Die Summe höchst zulässiges Gesamtgewichtes von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht über 7.000 kg liegen.
VORAUSSETZUNGEN:
Mindestalter: 18 Jahre
Besitz der Lenkberechtigung B
AUSBILDUNG:
NUR 68 Fragen müssen für die Computerprüfung gelernt werden.
Bei der Prüfung werden aus dieser Auswahl 20 Fragen gestellt,
von denen innerhalb von 30 Minuten mindestens 80 % richtig
beantwortet sein müssen. Die allgemeinen Fragen der Klasse B
(Verkehrszeichen, Kreuzungen, …) werden NICHT GEPRÜFT!
WICHTIGE INFOS:
Erleichterter Zugang zum Hänger-Schein:
- Entfall der Theorieprüfung bei Besitz der Klassen B+F, wenn du
- seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung
für die Klassen B+F bist und
- eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern hast
(im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klassen B+F). - Gegenüber der Behörde muss die Fahrpraxis glaubhaft gemacht werden.
PRÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Antragsunterlagen (Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel,
amtlicher Lichtbildausweis) müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung
bei uns eingelangt sein.
ALLGEMEINES:
Probezeit gibt es keine mehr da du ja schon im Besitz des
B-Führerscheins bist.
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