Traktor
Berechtigt zum Lenken von:
Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Einachszugmaschinen
VORAUSSETZUNGEN:
Mindestalter: 15 1/2 Jahren mit Einschränkung auf landwirtschaftliche Fahrzeuge
oder 18 Jahre ohne Einschränkung
Wenn dein Browser Flash unterstützt, dann kannst du unterhalb unseren online Infofolder durchblättern. Wenn nicht, dann lies einfach darunter weiter.
AUSBILDUNG:
Theoriekurs
4 Praxisstunden
WICHTIGE INFOS:
Prüfung Praxis frühestens mit 16 Jahren möglich mit Einschränkung
auf landwirtschaftliche Fahrzeuge. Mit 18 Jahren gilt dein
Führerschein unbeschränkt.
PRÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Antragsunterlagen (Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel, amtlicher
Lichtbildausweis) und Teilnahmebestätigung Erste-Hilfe-Kurs (Entfall bei Besitz B) müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung bei uns eingelangt sein.
ALLGEMEINES:
Die Probezeit beträgt 2 Jahre, falls du nicht schon im Besitz einer anderen Führerscheingruppe bist (ausgenommen Moped).
Bis zum vollendeten 20.Lebensjahr gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.
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