Jaufer - Fahrschule in Innsbruck und Hall

Jaufer

L-17

Berechtigt zum Lenken von:
Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz; nicht mehr als 3500 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht

VORAUSSETZUNGEN:
Bewerber: ab Vollendung
des 16.Lebensjahres

 

 

Begleiter (auch 2 möglich):
Personen, die seit 7 Jahren im Besitz des B-Führerscheins sind, während der letzten 3 Jahre ein KFZ gelenkt haben (keine schweren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften!) und in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen.

Fahrzeug (auch 2 möglich):
Beschriftung des Fahrzeugs mit L-17 Tafeln

AUSBILDUNG:
Grundausbildung:

  • 32Theorieeinheiten
  • 12 Fahrstunden
  • Beginn der Ausbildungsfahrt (insgesamt 3000 km vorgeschrieben)
    1. begleitende Schulung (nach 1000 gefahrenen Kilometern):
    mit dem eigenen PKW (Fahrlehrer sitzt hinten)
    2. begleitende Schulung (nach 2000 gefahrenen Kilometern):
    mit dem eigenen PKW (Fahrlehrer sitzt hinten)
    3. begleitende Schulung (nach 3000 gefahrenen Kilometern):
    mit Schulfahrzeug (Begleiter sitzt hinten)


WICHTIGE INFOS:

  • Trage bitte jede Ausbildungsfahrt in das Fahrtenprotokoll ein.
  • 1000 Ausbildungskilometer dürfen auf mindestens 14 Tage und maximal 90 km pro Tag aufgeteilt werden.
  • Während der Ausbildungsfahrt gilt für dich und deinen Begleiter die 0,1 Promille Grenze
  • Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgeführt werden.


PRÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN:

Vollendetes 17. Lebensjahr, 3000 km Ausbildungsfahrt, Bestätigung der Fahrschule über die erfolgte Ausbildung

ALLGEMEINES:
Einschränkungen beim Führerschein L-17: Lenkberechtigung gilt vor dem 18.Geburtstag derzeit nur in Österreich, England, Nordirland und Dänemark ! Ab dem 18. Geburtstag darfst du automatisch überall fahren
Du kannst auch den A-Führerschein in Kombination mit dem L-17 absolvieren.
Theorieprüfung frühestens mit 17 Jahren möglich,
Praxisprüfung mit vollendetem 18. Lebensjahr.

Die Probezeit beträgt 3 Jahre.
Während dieser Zeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.
Vergiss nicht die Feedbackfahrt und das Fahrsicherheitstraining im Zuge
der vorgeschriebenen Mehrphasenausbildung innerhalb eines Jahres
nach Führerscheinerhalt zu absolvieren.
Bei Nichteinhalten kann es bis zum Führerscheinentzug führen.

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