Motorrad
Berechtigt zum Lenken von:
(Klasse A) Motorräder und Motorräder mit Beiwagen, 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 400 kg Eigenmasse
(Klasse Av) bzw. Motorräder mit Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
VORAUSSETZUNGEN:
(Klasse A)
Mindestalter: 21 Jahre
(Klasse Av)
Mindestalter: 18 Jahre
AUSBILDUNG:
- 8 Unterrichtseinheiten Motorrad Theorie
- 12 Fahrstunden
WICHTIGE INFOS:
Ab 2013 wird es voraussichtlich eine neue Regelung beim Motorrad-Führerschein geben. Wir werden dich darüber auf dem Laufenden halten.
PRÜFUNGSVORAUSSTEZUNGEN:
Antragsunterlagen (Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel, amtlicher
Lichtbildausweis) und Teilnahmebestätigung Erste-Hilfe-Kurs (falls kein PKW-Schein vorhanden) müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung bei uns eingelangt sein.
ALLGEMEINES:
Auch beim A gilt während der Probezeit die 0,1 Promille Grenze.
Nach 2 Jahren geht der Av automatisch in einen “normalen” A-Schein über. Die Probezeit beträgt 2 Jahre ausgenommen du besitzt bereits den B-Führerschein.
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