Grundqualifikation
ALLGEMEINES:
Wenn die Lenkberechtigung C nach dem 9.September 2009 bzw.
die Lenkberechtigung D nach dem 9.September 2008 erworben wird,
tritt die Berufskraftfahrer Verordnung in Kraft; d.h. es sind weitere Schritte
für die GEWERBLICHE Nutzung des LKW|BUS-Scheines erforderlich.
Sofern der Lenker-Beruf zum Stichtag nicht ausgeübt wird, ist der jeweilige Nachweis (Grundqualifikation|Weiterbildung) erst mit der Wiederaufnahme dieser beruflichen Tätigkeit erforderlich!
Wer ist betroffen:
BEREICH GÜTERVERKEHR:
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C,C1
BEREICH PERSONENVERKEHR:
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Führerscheinklasse D)
WIE WIRD DIE FAHRERQUALIFIZIERUNG BESCHEINIGT:
Erteilung der Lenkberechtigung nach dem 9.September 2008 (“FS-D”)
bzw. 9.September 2009 (“FS-C”):
- Eintragung des Gemeinschaftcodes “95″ neben der Führerscheinklasse (z.B. FS-”D”: 95.01.11.2013) nach Vorlage des Prüfungszeugnis über die Grundqualifikation. Innerhalb von 5 Jahren ab Datum der Führerscheinerteilung muss auch eine Weiterbildung (35 Stunden) nachgewiesen werden!
- Erteilung der Lenkberechtigung vor dem 10.September 2008 (Führerschein D) bzw. 10.September 2009 (Führerschein C):
- KEINE Eintragung des Gemeinschaftscodes “95″ neben der FS-Klasse bis zum Stichtag 10. September 2013 (FS D)/ 2014 (FS C)
- Erstmalige Eintragung des Gemeinschaftscodes “95″ neben der FS-Klasse mit Nachweis (=Vorlage) der vollständigen Weiterbildung (Bescheinigung über insgesamt 35 Stunden): Eintragung der Frist für den Nachweis der nächsten vollständigen Weiterbildung (z.B. FS “C”: 95.10.09.2019)
Bei allen Führerscheinen, die vor dem jeweiligen Stichtag ausgestellt wurden, raten wir den Zeitpunkt der Verlängerung der Führerscheine (ärztliches Gutachten) im D-Bereich mit dem 10.September 2013 bzw. im C-Bereich mit dem 10.September 2014 zu harmonisieren. In diesem Fall fällt nur eine einmalige Gebühr an.
ACHTUNG:
Im Güter- und Personenkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer von LKWs (nach 9.9.2009) und Bussen (nach 9.9.2008), die nach den genannten Zeitpunkten einen neuen LKW|Bus-Führerschein erhalten,
eine Prüfung absolvieren.
Diese Grundqualifikation besteht aus 2 Teilen:
- Praxisteil: 90 min. praktische Fahrprüfung und Erörterung von Praxissituationen in der Fahrschule zu absolvieren.
Kosten: LKW € 200,00 | Bus € 260,00
- Theorieteil: schriftliche Prüfung (“Multiple-Choice” Test, Dauer max. 4 Stunden) und kommissionelle mündliche Prüfung (3 Prüfer, Dauer 30 min.) beim Land zu absolvieren.
Kosten: LKW|Bus € 205,00
Zuständig für die Organisation und Durchführung der Grundqualifikation
ist der Landeshauptmann. Weiterführender Link: Informationen zur Fahrerqualifizierung
ANMERKUNG:
Wir bieten im Rahmen der Fahrschule eine Prüfungsvorbereitung
für den Theorieteil beim Land an.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN:
Unter gewissen Voraussetzungen können bis zu 25 % der Kosten der Vorbereitungskurse für die Grundqualifikationsprüfung Berufskraftfahrer durch die Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol gefördert werden.
Nähere Informationen unter http://www.mein-update.at/
PRÜFUNG GRUNDQUALIFIKATION THEORIETEIL BEIM LAND:
PRÜFUNGSTERMINE:
Prüfungstermine (Theorieteil) des Landes mit Anmeldefristen für das laufende Jahr sind im Internet abrufbar unter:
Prüfungstermine Grundqualifikation
PRÜFUNGSANMELDUNG:
Schriftliche Anmeldung spätestens 6 Wochen vor dem
festgelegten Prüfungstermin:
An das Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Gewerberecht
Heiliggeiststraße 7 – 9
6020 Innsbruck
Für die Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation bitte diesen Link klicken: Formular Zulassung Prüfung Grundqualifikation >
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel mit unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
- Heiratsurkunde bei Namenswechsel
- Meldebestätigung über Hauptwohnsitz
- Bestätigung über bereits absolvierten Praxisteil in der Fahrschule
ANMERKUNG:
Es empfiehlt sich die Gebühr für die Scheckkarte erst nach der positiven Absolvierung des Theorieteils beim Land direkt bei der Führerscheinstelle zu bezahlen und nicht schon nach der Absolvierung der praktischen Prüfung in der Fahrschule. Man bekommt vom Prüfer einen Erlagschein ausgehändigt – diesen bitte NICHT einzahlen sonst bekommt man sofort im Anschluss die Scheckkarte zugeschickt OHNE Zahlencode “95″ !

