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Infos

Berechtigt zum Lenken von

LKWs und Bussen zum gewerblichen Zweck, wenn die Lenkberechtigung C nach dem 9.September 2009 bzw. die Lenkberechtigung D nach dem 9.September 2008 erworben wurde.

Sofern der Lenker-Beruf zum Stichtag nicht ausgeübt wird, ist der jeweilige Nachweis (Grundqualifikation / Weiterbildung - C95/D95) erst mit der Wiederaufnahme dieser beruflichen Tätigkeit erforderlich!

Voraussetzungen - Wer ist betroffen:

  • Bereich Güterverkehr:
    Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C,C1
  • Bereich Personenverkehr:
    Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Führerscheinklasse D)

Ausbildung

Diese Grundqualifikation besteht aus 2 Teilen:

  1. Praxisteil: 90 min. praktische Fahrprüfung und Erörterung von Praxissituationen in der Fahrschule zu absolvieren.
  2. Theorieteil: schriftliche Prüfung (“Multiple-Choice” Test, Dauer max. 4 Stunden) und kommissionelle mündliche Prüfung (3 Prüfer, Dauer 30 min.) beim Land zu absolvieren.

Prüfung

Allgemeine Prüfungsinfos

  • Prüfung Praxisteil in der Fahrschule: Antragsunterlagen Praxisprüfung: Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis, 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Bus-Schein) müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung bei uns eingelangt sein.
  • Prüfung Theorieteil beim Land:
    Prüfungstermine und Anmeldung: Schriftliche Anmeldung spätestens 6 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin (1 Termin pro Monat): An das Amt der Tiroler Landesregierung, Heiliggeiststraße 7 – 9, 6020 Innsbruck
    Antragsunterlagen Theorieteil: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass( bei Nicht-EU-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel mit unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt), Heiratsurkunde bei Namenswechsel,Meldebestätigung über Hauptwohnsitz, Bestätigung über bereits absolvierten Praxisteil in der Fahrschule

Führerschein Abholung

  • Es empfiehlt sich die Gebühr für die Scheckkarte erst nach der positiven Absolvierung des Theorieteils beim Land direkt bei der Führerscheinstelle zu bezahlen und nicht schon nach der Absolvierung der praktischen Prüfung in der Fahrschule. Man bekommt vom Prüfer einen Erlagschein ausgehändigt – diesen bitte NICHT einzahlen sonst bekommt man sofort im Anschluss die Scheckkarte zugeschickt OHNE Zahlencode „95“
  • Erteilung der Lenkberechtigung nach dem 9.September 2008 („FS-D“)bzw. 9.September 2009 („FS-C“): Eintragung des Gemeinschaftcodes „95“ neben der Führerscheinklasse (z.B. FS-„D“: 95.01.11.2013) nach Vorlage des Prüfungszeugnis über die Grundqualifikation. Innerhalb von 5 Jahren ab Datum der Führerscheinerteilung muss auch eine Weiterbildung (35 Stunden) nachgewiesen werden!

Infos

Berechtigt zum Lenken von

LKWs und Bussen zum gewerblichen Zweck, wenn die Lenkberechtigung C vor dem 9.September 2009 bzw. die Lenkberechtigung D vor dem 9.September 2008 erworben wurde.

Sofern der Lenker-Beruf zum Stichtag nicht ausgeübt wird, ist der jeweilige Nachweis (Grundqualifikation / Weiterbildung - C95/D95) erst mit der Wiederaufnahme dieser beruflichen Tätigkeit erforderlich!

Voraussetzungen - Wer ist betroffen:

  • Bereich Güterverkehr:
    Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C,C1
  • Bereich Personenverkehr:
    Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Führerscheinklasse D)

Ausbildung

Berufskraftfahrer (im Güter- und Personenkraftverkehr) von LKW s und Bussen müssen alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung in unserer Fahrschule absolvieren. Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen. Bereits als Lenker Beschäftigte haben diese Weiterbildung bis spätestens 10.9.2013 im Personenkraftverkehr und bis 10.9.2014 im Güterkraftverkehr nachzuweisen

Sachgebiete

Prüfung

Allgemeine Prüfungsinfos

Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich

Führerschein Abholung

    „95“
  • Erteilung der Lenkberechtigung vor dem 10.September 2008 (Führerschein D) bzw. 10.September 2009 (Führerschein C):
    KEINE Eintragung des Gemeinschaftscodes „95“ neben der FS-Klasse bis zum Stichtag 10. September 2013 (FS D)/ 2014 (FS C) Erstmalige Eintragung des Gemeinschaftscodes „95“ neben der FS-Klasse mit Nachweis (=Vorlage) der vollständigen Weiterbildung (Bescheinigung über insgesamt 35 Stunden): Eintragung der Frist für den Nachweis der nächsten vollständigen Weiterbildung (z.B. FS „C“: 95.10.09.2019)
  • Erteilung der Lenkberechtigung nach dem 9.September 2008 („FS-D“)bzw. 9.September 2009 („FS-C“):
    Eintragung des Gemeinschaftcodes „95“ neben der Führerscheinklasse (z.B. FS-„D“: 95.01.11.2013) nach Vorlage des Prüfungszeugnis über die Grundqualifikation. Innerhalb von 5 Jahren ab Datum der Führerscheinerteilung muss auch eine Weiterbildung (35 Stunden) nachgewiesen werden
  • Bei allen Führerscheinen, die vor dem jeweiligen Stichtag ausgestellt wurden, raten wir den Zeitpunkt der Verlängerung der Führerscheine (ärztliches Gutachten) im D-Bereich mit dem 10.September 2013 bzw. im C-Bereich mit dem 10.September 2014 zu harmonisieren. In diesem Fall fällt nur eine einmalige Gebühr an.

Kurstermine

Innsbruck

  • Modul 1 C+D - Fahrsicherheit und SicherheitstechnikSa 13.05.202307:00 bis 15:30 Uhr - Kursteilnahme nur nach Voranmeldung
  • Modul 5 C+D - Gesundheit und SicherheitstrainingSa 20.05.202307:00 bis 14:30 Uhr - Kursteilnahme nur nach Voranmeldung
  • Modul 3 C+D - Arbeitsrecht und Verkehrsräume Sa 27.05.202307:00 bis 15:30 Uhr - Kursteilnahme nur nach Voranmeldung
  • restliche Module via E-Learning12 Stundenbequem von zu Hause aus über Smartphone, Tablet oder PC

Hall

  • Modul 1 C+D - Fahrsicherheit und SicherheitstechnikSa 13.05.202307:00 bis 15:30 Uhr - Kursteilnahme nur nach Voranmeldung
  • Modul 5 C+D - Gesundheit und SicherheitstrainingSa 20.05.202307:00 bis 14:30 Uhr - Kursteilnahme nur nach Voranmeldung
  • Modul 3 C+D - Arbeitsrecht und Verkehrsräume Sa 27.05.202307:00 bis 15:30 Uhr - Kursteilnahme nur nach Voranmeldung
  • restliche Module via E-Learning12 Stundenbequem von zu Hause aus über Smartphone, Tablet oder PC

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Modul 1

Fahrzeugtechnik

Zielgruppe: Führerscheinklasse C+D
Dauer: 7 Stunden

Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln (gemäß Anlage 1 Ziffer 1a und 1b):

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung; Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten
  • Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
  • Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Fahrzeuges, Einsatz der Bremsanlage im Gefälle, Verhalten bei Defekten.

Modul 2

Modern Driving

Zielgruppe: Führerscheinklasse C+D
Dauer: 7 Stunden

Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (gemäß Anlage 1 Ziffer 1c):

  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendungen der Kenntnisse gemäß Modul 1

Modul 3

Tachoschule und Humanfaktoren

Anwendung der Vorschriften und wirtschaftliches Umfeld (Nutzfahrzeuge)

Zielgruppe: Führerscheinklasse C
Dauer: 7 Stunden

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr (gemäß Anlage 1 Ziffer 2a):

  • Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik (gemäß Anlage 1 Ziffer 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f):

  • Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Omnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen. Allgemeine Informationen, Folgen für Fahrer, Vorbereitungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.
  • Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen. Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung. Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
  • Fähigkeit zur Einschätzung der Lage bei Notfällen. Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe. Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Omnibusses, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt. Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

Modul 4c - nur LKW

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

Zielgruppe: Führerscheinklasse C
Dauer: 7 Stunden

Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges (gemäß Anlage 1 Ziffer 1d):

  • Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeuges und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern. Wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts Abdeckung mit einer Plane und entfernen der Plane.

Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr (gemäß Anlage1 Ziffer 2b):

  • Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigung im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.

Kenntnis der wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung (gemäß Anlage1 Ziffer 3g):

  • Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güteverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierung (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte usw.), Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebotes, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.)

Modul 4d - nur Bus

Ladungssicherung und Personenbeförderung

Zielgruppe: Führerscheinklasse D
Dauer: 7 Stunden

Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (gemäß Anlage 1 Ziffer 1e):

  • Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, Positionierung auf der Fahrbahn, sanftes Abbremsen, Beachtung der Überhänge, Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege), angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder).

Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs (gemäß Anlage 1 Ziffer 1f):

  • Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Beladung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil. Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilisierung und Schwerpunkt.

Kenntnisse der Vorschriften für den Personenkarftverkehr (gemäß Anlage 1 Ziffer 2c):

  • Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Bussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Fahrzeuges.

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung (gemäß Anlage 1 Ziffer 3h):

  • Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Bef rderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr, überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr), Organisation der wichtigsten Arten von Personenkraftverkehrsunternehmen

Modul 5

Tachoschule und Humanfaktoren Vertiefung

Anwendung der Vorschriften und wirtschaftliches Umfeld (Nutzfahrzeuge)

Zielgruppe: Führerscheinklasse C
Dauer: 7 Stunden

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr (gemäß Anlage 1 Ziffer 2a):

  • Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik (gemäß Anlage 1 Ziffer 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f):

  • Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Omnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen. Allgemeine Informationen, Folgen für Fahrer, Vorbereitungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.
  • Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen. Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung. Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
  • Fähigkeit zur Einschätzung der Lage bei Notfällen. Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe. Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Omnibusses, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt. Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.