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L17

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flexiblen Turbokursen

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Infos

Berechtigt zum Lenken von

Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz; nicht mehr als 3500 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht.
Du kannst auch den A-Führerschein oder den Code 96 (schwere Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg) in Kombination mit dem L-17 absolvieren.

Voraussetzungen

  • Bewerber: Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahren
  • Begleiter (auch 2 möglich): Personen, die seit 7 Jahren im Besitz des B-Führerscheins sind, während der letzten 3 Jahre ein KFZ gelenkt haben (keine schweren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften!) und in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen.
  • Fahrzeug: beliebig wählbar, Beschriftung des Fahrzeugs mit L-17 Tafeln

Ausbildung

  • 32 Theorieeinheiten
  • 12 Fahrstunden
  • Beginn der Ausbildungsfahrt (insgesamt 3000 km vorgeschrieben)
  • 1. begleitende Schulung (nach 1000 gefahrenen Kilometern): mit dem eigenen PKW (Fahrlehrer sitzt hinten)
  • 2. begleitende Schulung (nach 2000 gefahrenen Kilometern): mit dem eigenen PKW (Fahrlehrer sitzt hinten)
  • 3. begleitende Schulung (nach 3000 gefahrenen Kilometern): mit Schulfahrzeug (Begleiter sitzt hinten)
  • Trage bitte jede Ausbildungsfahrt in das Fahrtenprotokoll ein. 1000 Ausbildungskilometer dürfen auf mindestens 14 Tage gleichmäßig aufgeteilt werden. Während der Ausbildungsfahrt gilt für dich und deinen Begleiter die 0,1 Promille Grenze. Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgeführt werden.

Allgemeines

  • Probezeit: bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
  • Alkolimit: 0,1 Promille bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, darüber hinaus gilt die reguläre Alkoholgrenze
  • Einschränkungen beim Führerschein L-17:
    Lenkberechtigung gilt vor dem 18. Geburtstag derzeit nur in Österreich, Deutschland, England, Nordirland und Dänemark ! Ab dem 18. Geburtstag darfst du automatisch überall fahren.

Prüfung

Allgemeine Prüfungsinfos

  • Antragsunterlagen:
    Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis und Teilnahmebestätigung Erste-Hilfe-Kurs (falls kein PKW-Schein vorhanden) müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung bei uns eingelangt sein.
  • Um sicherzugehen, dass bei der Theorieprüfung auch wirklich alles klappt, empfehlen wir dir den Prüfungsfit-?-Check. Falls wider Erwarten doch etwas schief gehen sollte, übernehmen wir die Wiederholungsgebühr.
  • Computerprüfung (findet in den Fahrschulräumlichkeiten statt) kann frühestens mit 15 ½ Jahren abgelegt werden
  • Die Theorieprüfung kann frühesten 14 Tage nach Kursbeginn abgelegt werden
  • Praxisprüfung (findet an unserem Übungsplatz statt) Für die Praxisprüfung musst du das 17. Lebensjahr vollendetet haben und 3000 km an Ausbildungsfahrten gesammelt haben.
  • Pass/Personalausweis/Führerschein unbedingt zur Prüfung mitnehmen (Identitätsnachweis amtlicher Lichtbildausweis)

Wichtig: Die absolvierten Fahrstunden, der Theoriekurs, die Theorieprüfung sowie das ärztliche Attest gelten 18 Monate.

Fristen

  • Anmeldung zur Prüfung: 1 Woche vor dem gewünschten Termin im Jaufer-Büro
  • Endabrechnung: spätestens bei Anmeldung zur Praxisprüfung!
  • Zwischen Theorie- und Praxisprüfung muss 1 Woche liegen.

Kosten Scheckkartenführerschein

Nur B € 131,50
A und B € 191,50

Führerschein Abholung

Nach positiv abgelegter Praxisprüfung bekommst du einen vorläufigen Führerschein ausgestellt – dieser gilt 4 Wochen.

Du bekommst noch einen Zahlschein, den du einzahlen musst. Nach Zahlungseingang wird dir der Scheckkarten-Führerschein per Post zugeschickt.

Kurstermine

Innsbruck

  • Mai 2023Di 02.05. bis Do 11.05.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Fr)
  • Mai 2023Mo 15.05. bis Do 25.05.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Mai/Juni 2023Di 30.05. bis Fr 09.06.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Fr)
  • Juni 2023Mo 12.06. bis Do 22.06.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Juni / Juli 2023Mo 26.06. bis Do 06.07.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Juli 2023Mo 10.07 bis Do 20.07.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Juli / August 2023Mo 24.07. bis Do 03.08.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • August 2023Mo 07.08. bis Do 18.08.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • August 2023Mo 21.08. bis Do 31.08.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • September 2023Mo 04.09. bis Do 14.09.202317:20 bis 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Einstieg jederzeit möglichEntry possible at any timeCommencez à tout moment
  • Dr. NeunerJeden Dienstag19:30 Uhr
  • 1.HK (Standort Hall)Sa 14.01.202308:30 - 13:30 Uhr

Hall

  • Mai 2023Di 02.05. bis Do 11.05.202317:20 - 20:30 Uhr (Mo - Fr)
  • Juni 2023Mo 05.06. bis Do 15.06.202317:20 - 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Juni 2023Mo 19.06. bis Do 29.06.202317:20 - 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Juli 2023Mo 10.07. bis Do 21.07.202317:20 - 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Juli/August 2023Mo 31.07. bis Do 10.08.202317:20 - 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • August 2023Mo 28.08. bis Do 07.09.202317:20 - 20:30 Uhr (Mo - Do)
  • Einstieg jederzeit möglichEntry possible at any timeCommencez à tout moment
  • 1.HK (Standort Hall)Sa 14.01.202308:30 - 13:30 Uhr

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Mehrphase

Infos & Kontakt

Die Mehrphasenausbildung verpflichtet dazu, nach Erwerb des Führerscheines in einem bestimmten Zeitraum eine gewisse Anzahl an Kontrollfahrten bzw. ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und dies zu belegen.

Diese Maßnahme soll zur Sicherheit auf den Straßen beitragen. Wir informieren dich darüber, um dich vor Unannehmlichkeiten, die dir aus der Nichteinhaltung der Fristen entstehen können, zu bewahren.

Fristen nach erfolgreich absolvierter Praxisprüfung

  • Nach 3-9 Monaten: Fahrsicherheitstraining
  • Nach 6-12 Monaten: Feedback in der Fahrschule

Zwischen Fahrsicherheitstraining und Feedbackfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen.

Terminvereinbarung

Fahrsicherheitstraining ÖAMTC:
Tel. 0512 / 379502

Feedbackfahrten in der Fahrschule:
Tel. 0512 / 584864 Jaufer Innsbruck oder
Tel. 05223 / 46246 Jaufer Hall

Konsequenzen

bei Fehlen eines Moduls

Nach 12 Monaten:

  • Verständigung der Behörde mit Setzung einer Nachfrist (4 Monate)
  • Androhung einer Probefristverlängerung (1 Jahr)
  • Androhung eines Führerscheinentzuges

Nach 16 Monaten:

  • behördliche Anordnung, die fehlenden Module innerhalb einer Frist (4 Monate) nachzuholen
  • Verlängerung der Probezeit (1 Jahr)

Nach 20 Monaten:

  • FÜHRERSCHEINENTZUG! (bis die fehlenden Module absolviert wurden)