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Führerschein LKW
Infos
Berechtigt zum Lenken von
Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz; über 3500kg höchst zulässiges Gesamtgewicht
Voraussetzungen
- 18 Jahre
- Einschränkung auf 7500 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht bis zum 21. Lebensjahr (ausgenommen Fahrer mit erfolgreich abgelegter Grundqualifikationsprüfung - C95)
- Grundqualifikationsprüfung (C95 Berufskraftfahrer - für die gewerbliche Nutzung des LKW-Scheins notwendig)
Ausbildung
- Theoriekurs
- Fahrstunden (abhängig von der Führerschein-Kombination)
Allgemeines
Zum LKW-Schein empfiehlt sich der Erwerb des EZC-Scheins (schwerer Hänger zum LKW-Schein). Der LKW Schein berechtigt auch zum Lenken von Traktoren. Neu zugelassene LKW über 3,5 t und Omnibusse müssen mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die Tacho-Scheibe wird durch elektronische Kontrollgeräte mit unterschiedlichen Chipkarten für Fahrer, Unternehmer, Service und Kontrolle ersetzt. Aus diesem Grund werden vom Gesetzgeber entsprechende Schulungen in § 103 Abs. 4 KFG vorgeschrieben.
Prüfung
Allgemeine Prüfungsinfos
- Antragsunterlagen:
Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung bei uns eingelangt sein. - Computerprüfung (findet in den Fahrschulräumlichkeiten statt)
- Die Theorieprüfung kann frühesten 14 Tage nach Kursbeginn abgelegt werden
- Praxisprüfung (findet an unserem Übungsplatz statt)
- Grundqualifikationsprüfung (C95 Berufskraftfahrer) bei gewerblicher Nutzung des Bus-Scheins bestehend aus:
- 90 min. Praktische Prüfung und Erörterung von Praxissituationen: diese Prüfungsteile kannst du im Rahmen der normalen praktischen Führerschein Prüfung C absolvieren,
- 4 Stunden schriftliche Prüfung: “Multiple-Choice” Test und eine kommissionelle mündliche Prüfung (3 Prüfer)
- Zusätzlich ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden vorgeschrieben.
- Pass/Personalausweis/Führerschein unbedingt zur Prüfung mitnehmen (Identitätsnachweis amtlicher Lichtbildausweis)
Wichtig: Die absolvierten Fahrstunden, der Theoriekurs, die Theorieprüfung sowie das ärztliche Attest gelten 18 Monate.
Fristen
- Anmeldung zur Prüfung: 1 Woche vor dem gewünschten Termin im Jaufer-Büro
- Endabrechnung: spätestens bei Anmeldung zur Praxisprüfung!
- Zwischen Theorie- und Praxisprüfung muss 1 Woche liegen.
Kosten Scheckkartenführerschein
C, C95 € 240,50
C, EzC, C95 € 330,60
Führerschein Abholung
Nach positiv abgelegter Praxisprüfung bekommst du einen vorläufigen Führerschein ausgestellt – dieser gilt 4 Wochen.
Du bekommst noch einen Zahlschein, den du einzahlen musst. Nach Zahlungseingang wird dir der Scheckkarten-Führerschein per Post zugeschickt.
Es empfiehlt sich die Gebühr für die Scheckkarte erst nach der positiven Absolvierung des Theorieteils beim Land direkt bei der Führerscheinstelle zu bezahlen und nicht schon nach der Absolvierung der praktischen Prüfung in der Fahrschule. Man bekommt vom Prüfer einen Erlagschein ausgehändigt – diesen bitte NICHT einzahlen sonst bekommt man sofort im Anschluss die Scheckkarte zugeschickt OHNE Zahlencode „95“!
Kurstermine
Innsbruck
- März 2023 - Kursort InnsbruckMo 20.03. bis Fr 24.03.2023ab 18:00 Uhr
- April 2023 - Kursort HallMo 17.04. bis Fr 21.04.2023ab 18:00 Uhr
- Mai 2023 - Kursort InnsbruckMo 22.05. bis Fr 26.05.2023ab 18:00 Uhr
- Juni 2023 - Kursort HallMo 19.06. bis Fr 23.06.2023ab 18:00 Uhr
- Dr. NeunerJeden Dienstag19:30 Uhr
Hall
- März 2023 - Kursort InnsbruckMo 20.03. bis Fr 24.03.2023ab 18:00 Uhr
- April 2023 - Kursort HallMo 17.04. bis Fr 21.04.2023ab 18:00 Uhr
- Mai 2023 - Kursort InnsbruckMo 22.05. bis Fr 26.05.2023ab 18:00 Uhr
- Juni 2023 - Kursort HallMo 19.06. bis Fr 23.06.2023ab 18:00 Uhr
Downloads
- Ärzteliste Innsbruck Stadt
- Ärzteliste IBK LAND
- Führerscheinvormerksystem
- Vorläufiger Führerschein
- Kostenblatt
- Infoblatt LKW BUS
- Grundqualifikation Theorieteil Land Tirol Multiple Choice Fragen
- Antrag Grundqualifikationsprüfung 2021
- Gegenstände_ Prüferaufteilung
- Grundqualifikation Praxisprüfung C95
- vorl. Prüfungstermine_GQ-2023
Digitaler Tachograph
Gesetzliche Vorschriften
Seit Mai 2006 gilt die Ausrüstungspflicht mit digitalem Tachographen für alle erstmalig zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse inklusive Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 3500 kg und Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätze inklusive Fahrerplatz.
Lenker solcher Fahrzeuge haben grundsätzlich auf allen Fahrten dafür zu sorgen, dass der Tachograph in Betrieb ist und dass ihre Fahrerkarte im Tachographen verwendet wird. Wenn sich der Lenker nicht im Fahrzeug aufhält und nicht in der Lage ist, den in das Fahrzeug eingebauten digitalen Tachographen zu betätigen, müssen alle Aktivitäten vor Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgerätes nachgetragen werden.
Die Speicherung und Archivierung der digitalen Tachograph-Daten außerhalb der Fahrzeuge ist verpflichtend vorgeschrieben wodurch sich auch eine aufwendige Umstellung von bisher gewohnten Abläufen ergibt. Aus diesem Grund werden vom Gesetzgeber entsprechende Schulungen in § 103 Abs. 4 KFG vorgeschrieben.
Weitere Infos unter: www.digitacho.at
Schulungen
Als Partner eines österreichweiten Schulungsnetzwerkes freuen wir uns, dir diese Schulungen unabhängig vom eingesetzten Tachographen anbieten zu können.
- Maximal 15 Teilnehmer in 2 Lektionen 100 Minuten
- Inklusive Schulungsunterlagen (als Nachschlagewerk)
- Fahrerschulung
- Unternehmerschulung
Termine
Individuelle Terminvereinbarung
Telefonisch unter 0512/ 584864
Ansprechpartner: DI Barbara Gaugg
per Mail: b.gaugg@fahrschule-jaufer.at