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Infos

Berechtigt zum Lenken von

  • Klasse A, A39+: Alle Motorräder und Dreirädrige Kfz’s ohne Leistungsbegrenzung
  • Klasse A2: Motorräder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und dem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, sowie gedrosselte Motorräder mit Leistungsreduzierung um maximal die Hälfte also 35 kW (48 PS)
  • Klasse A1: Motorräder mit Motorleistung von nicht mehr als 11 kW / 125ccm und dem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg

Voraussetzungen

  • Klasse A39+: Einstiegsalter über 39 Jahre, zur normalen Ausbildung sind 2 zusätzliche Fahrstunden vorgeschrieben
  • Klasse A: Mindestalter: 24 Jahre
  • Klasse A2: Mindestalter: 18 Jahre
  • Klasse A1: Mindestalter: 16 Jahre. Der A1 ist auch mit dem L17 kombinierbar.

Aufstieg in die nächst höhere Klasse: A1 > A2, A2 > A

  • 2 Jahre Praxis (A1 bzw. A2) + 7 Fahrlektionen mit dem Motorrad oder Praxisprüfung
  • Ab dem 30. Lebensjahr ist zusätzlich eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben

Ausbildung

  • 6 Unterrichtseinheiten Motorrad Theorie
  • 14 Fahrstunden / 16 Fahrstunden für A39+

Allgemeines

  • Probezeit A1 bis zum 20. Lebensjahr
  • Ausdehnung A keine Probezeit
  • Alkolimit: 0,1 Promille bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, darüber hinaus gilt die reguläre Alkoholgrenze

Prüfung

Allgemeine Prüfungsinfos

  • Antragsunterlagen:
    Foto, ärztliche Untersuchung, Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis und Teilnahmebestätigung Erste-Hilfe-Kurs (falls kein PKW-Schein vorhanden) müssen 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung bei uns eingelangt sein.
  • Computerprüfung (findet in den Fahrschulräumlichkeiten statt)
  • Die Theorieprüfung kann frühesten 14 Tage nach Kursbeginn abgelegt werden
  • Praxisprüfung (findet an unserem Übungsplatz statt)
  • Pass/Personalausweis/Führerschein unbedingt zur Prüfung mitnehmen (Identitätsnachweis amtlicher Lichtbildausweis)

Wichtig: Die absolvierten Fahrstunden, der Theoriekurs, die Theorieprüfung sowie das ärztliche Attest gelten 18 Monate.

Fristen

  • Anmeldung zur Prüfung: 1 Woche vor dem gewünschten Termin im Jaufer-Büro
  • Endabrechnung: spätestens bei Anmeldung zur Praxisprüfung!
  • Zwischen Theorie- und Praxisprüfung muss 1 Woche liegen.

Kosten Scheckkartenführerschein

A Ausdehnung € 115,00
A Ersterteilung € 131,50

Führerschein Abholung

Nach positiv abgelegter Praxisprüfung bekommst du einen vorläufigen Führerschein ausgestellt – dieser gilt 4 Wochen.

Du bekommst noch einen Zahlschein, den du einzahlen musst. Nach Zahlungseingang wird dir der Scheckkarten-Führerschein per Post zugeschickt.

Kurstermine

Innsbruck

  • März 2023 - Kursort InnsbruckFr 10.03.202314:00 - 19:00 Uhr
  • März 2023 - Kursort HallFr 31.03.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Apri 2023 - Kursort InnsbruckFr 14.04.202314:00 - 19:00 Uhr
  • April 2023 - Kursort HallFr 28.04.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Mai 2023 - Kursort InnsbruckFr 12.05.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Juni 2023 - Kursort HallFr 02.06.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Juni 2023 - Kursort InnsbruckFr 16.06.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Juni 2023 - Kursort HallFr 30.06.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Upgrade - Saisonstart ab Ende März 2023Mo - SaTermine nach Vereinbarung
  • Dr. NeunerJeden Dienstag19:30 Uhr
  • 1.HK (Standort Hall)Sa 14.01.202308:30 - 13:30 Uhr

Hall

  • März 2023 - Kursort InnsbruckFr 10.03.202314:00 - 19:00 Uhr
  • März 2023 - Kursort HallFr 31.03.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Apri 2023 - Kursort InnsbruckFr 14.04.202314:00 - 19:00 Uhr
  • April 2023 - Kursort HallFr 28.04.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Mai 2023 - Kursort InnsbruckFr 12.05.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Juni 2023 - Kursort HallFr 02.06.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Juni 2023 - Kursort InnsbruckFr 16.06.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Juni 2023 - Kursort HallFr 30.06.202314:00 - 19:00 Uhr
  • Upgrade - Saisonstart ab Ende März 2023Mo - SaTermine nach Vereinbarung
  • 1.HK (Standort Hall)Sa 14.01.202308:30 - 13:30 Uhr

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Mehrphase

Infos & Kontakt

Die Mehrphasenausbildung verpflichtet dazu, nach Erwerb des Führerscheines in einem bestimmten Zeitraum eine gewisse Anzahl an Kontrollfahrten bzw. ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und dies zu belegen.

Diese Maßnahme soll zur Sicherheit auf den Straßen beitragen. Wir informieren dich darüber, um dich vor Unannehmlichkeiten, die dir aus der Nichteinhaltung der Fristen entstehen können, zu bewahren.

Fristen nach erfolgreich absolvierter Praxisprüfung

  • Nach 2-4 Monaten: Fahrsicherheitstraining
  • Nach 4-14 Monaten: Feedbackfahrt mit dem Motorrad in der Fahrschule

Zwischen Fahrsicherheitstraining und Feedbackfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen. Die Mehrphasenausbildung muss für Motorrad nur 1x absolviert werden.

Terminvereinbarung

Fahrsicherheitstraining ÖAMTC:
Tel. 0512 / 379502

Feedbackfahrten in der Fahrschule:
Tel. 0512 / 584864 Jaufer Innsbruck oder
Tel. 05223 / 46246 Jaufer Hall

Konsequenzen

bei Fehlen eines Moduls

Nach 14 Monaten:

  • Verständigung der Behörde mit Setzung einer Nachfrist (4 Monate)
  • Androhung einer Probefristverlängerung (1 Jahr)
  • Androhung eines Führerscheinentzuges

Nach 18 Monaten:

  • behördliche Anordnung, die fehlenden Module innerhalb einer Frist (4 Monate) nachzuholen
  • Verlängerung der Probezeit (1 Jahr)

Nach 22 Monaten:

  • FÜHRERSCHEINENTZUG! (bis die fehlenden Module absolviert wurden)