Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen der kraftfahrrechtlichen Vorschriften des Lehrplanes des Fachverbandes der Fahrschulen sowie des Ausbildungsprogrammes der Fahrschule. Die für die Behörden notwendigen Dokumente und Unterlagen sind binnen 1 Woche nach Auftragserteilung vom Führerscheinwerber der Fahrschule vorzulegen:
- 1 Passfoto (für behördliche Zwecke)
- Passkopie
- ärztliches Attest (für Führerscheinwerber) – Achtung: Gültigkeit 18 Monate
- allenfalls Kopie eines bereits vorhandenen Führscheines
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)
Das Ausbildungsentgelt wird bei Prüfungsanmeldung in Rechnung gestellt, da allenfalls auch zusätzliche Leistungen hiervon umfasst sein können. Der Führerscheinwerber verpflichtet jedenfalls schrittweise Vorauszahlungen (Akonti) auf diese Endrechnung zu leisten wie folgt:
- Einzelklassen: € 800,00 (A/B), Kombination: € 1.000€
Gesamtbetrag (EzB, B111, upgrades, Wiedererteilung/Umschreibung/Beobachtungsfahrt/Perfektion)
BEI ANMLEDUNG ZUR FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG - € 600,00 vor Vereinbarung der 6. Einheit Praxis („Fahrstunde“) bzw. spät. 2 Monate nach Ausbildungsbeginn
- € 400,00 vor Vereinbarung der 12. Einheit Praxis („Fahrstunde“) bzw. spät. 4 Monate nach Ausbildungsbeginn
- € Rest vor Konsumation der letzten Einheit Praxis ("Paketfahrstunde") bzw. spätestens 6 Monate (ausgenimmen B17: 12 Monate) nach Ausbildungsbeginnbzw. bei Anmeldung zur Praxisprüfung, sollte diese schon früher absolviert werden.
Mangels Leistung der vorgenannten Vorauszahlungen ist eine Fortsetzung der Teilnahme an der Ausbildung nicht zulässig, mangels vollständiger Zahlung wie vorgenannt ist kein Prüfungsantritt möglich. Sämtliche Leistungen sind binnen 1,5 Jahren ab Auftragserteilung zu konsumieren.
Das Ausbildungsentgelt umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (á 50 min.) und Leistungen. Zusätzliche Leistungen wie beispielsweise zusätzliche Fahrstunden werden mit deren Buchung zur Zahlung fällig. Für Fahrstunden nach 19:40 Uhr wird ein Aufpreis von € 30,00 fällig (mit Ausnahme einer gesetzlich vorgeschriebenen Nachtfahreinheit) und für Fahrstunden an Samstagen (ausgenommen 2-Rad) wird ein Aufpreis von € 20,00 fällig.
Fahrstunden, Theoriekurs und Theorieprüfung gelten 18 Monate - nach Ablauf von 18 Monaten müssen diese Ausbildungsteile nachgeholt werden wodurch Zusatzkosten entstehen.
Die Nicht-Teilnahme an vereinbarten Unterrichtseinheiten oder Feedbackfahrten (im Rahmen der Mehrphasenausbildung) ist bis spätestens 2 Werktage zuvor bekanntzugeben, andernfalls müssen diese verrechnet werden. Wichtig: Unterrichtseinheiten, die an einem Montag stattfinden müssen spätestens am Donnerstag der Vorwoche storniert werden.
Der Führerscheinwerber wird nach einvernehmlicher Absprache zur Prüfung angemeldet, sofern die Fahrschule davon ausgehen kann, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung gegeben sind. Bei Nichtantritt bzw. nicht rechtzeitiger Abmeldung (spät. 3 Werktage vor der Prüfung) zu einem angemeldeten Prüfungstermin wird ein Unkostenbeitrag von € 60,00 verrechnet. Bei Nichtantritt zu einem angemeldeten Praxisprüfungstermin wird ein Unkostenbeitrag von Gruppe 1: € 220,00 und Gruppe 2: € 280,00 verrechnet. Anmeldungen für die Praxisprüfung können generell nicht mehr storniert werden. Für die Wiederholung der Theorieprüfung fallen je Antritt € 189,00 an und für die Wiederholung der Praxisprüfung je Antritt Gruppe 1: € 220,00 Gruppe 2: € 280,00 an. Bei Wiederholung der Theorieprüfung fallen bei der Ausstellung der Scheckkarte Zusatzkosten in der Höhe von € 5,50 /Modul an und bei der Praxisprüfung je Antritt für Gruppe 1: € 60,00 und die Gruppe 2: € 90,00.
Kandidaten die den Weiterbildungsbons vom Land Tirol beantragt haben wird der Kostenanteil vom Land Tirol nur übernommen wenn alle Ausbildungsteile bis spätestens 15 Monate nach Ausbildungsbeginn erfolgreich abgeschlossen wurden. Voraussetzung: Bei allen beantragten Ausbildungsteilen muss die praktische Prüfung positiv absolviert werden. Auch muss das ESF Stammdatenblatt der Fahrschule vollständig ausgefüllt übermittelt werden. Als Datum der Frist wird das Angebot/Preisauskunft für das Land Tirol herangezogen in dem der Ausbildungsbeginn vermerkt wird. Wird diese Frist von 15 Monaten überschritten sind die Kosten zur Gänze vom Führerscheinwerber selber zu tragen.
Der Führerscheinwerber gibt an die geistigen und körperlichen Fähigkeiten zur Teilnahme an der gegenständlichen Ausbildung zu erfüllen. Er wird sich selbst mit der Behörde in Verbindung setzen, die ärztliche Untersuchung binnen 1 Woche nach Anmeldung vornehmen lassen und der Fahrschule das Ergebnis nachweisen.
Der durch den vorliegenden Auftrag und dessen Annahme zustande kommende Vertrag kann nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Zustimmung der Fahrschule aufgelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Ausbildungsentgeltes. Bei Rücktritt vom Ausbildungsvertrag wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in der Höhe von € 150,00 verrechnet.
Die Mahngebühren für die 1. und 2. Stufe betragen € 25. Rechtsanwaltskosten werden vom Anwalt direkt abgerechnet.
Alle Preise enthalten (sofern nicht anders angegeben) 20 % USt.
Für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innsbruck.