Dein Weg zum österreichischen Führerschein – wir helfen dir bei der Vorbereitung.
Du hast einen ausländischen Führerschein und deinen Hauptwohnsitz in Österreich? Dann kann eine Umschreibung in einen österreichischen Führerschein notwendig oder sinnvoll sein. Ob du eine praktische Fahrprüfung ablegen musst, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Behörde zuständig ist, hängt vor allem vom Ausstellungsland, deiner Führerscheinklasse und deinem Hauptwohnsitz ab.
Wir helfen dir dabei, den Ablauf vorab einzuordnen und bereiten dich bei Bedarf gezielt auf eine praktische Fahrprüfung vor.
Welchen Führerschein möchtest du umschreiben?
EU- und EWR-Führerschein
Ein gültiger Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat wird in Österreich grundsätzlich anerkannt. Eine Umschreibung ist daher bei den meisten Klassen nicht verpflichtend, aber freiwillig möglich. Für die Klassen C/C1 und D/D1 gelten bei einem Wohnsitzwechsel nach Österreich besondere Gültigkeitsfristen.
Was ist ein EWR-Staat?
EWR-Staaten sind die 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Dazu gehören alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA): Island, Liechtenstein und Norwegen.
Führerschein aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat
Mit einem gültigen Führerschein aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staat darfst du nach der erstmaligen Begründung deines Wohnsitzes in Österreich grundsätzlich noch sechs Monate fahren. Danach muss der Führerschein umgeschrieben werden.
Ob eine praktische Fahrprüfung notwendig ist, richtet sich nach dem Ausstellungsstaat und der Führerscheinklasse. Für bestimmte Staaten ist keine praktische Prüfung erforderlich; in allen anderen Fällen ist sie grundsätzlich vorgesehen. Wir klären mit dir vorab, welche Unterlagen und Schritte für deinen Fall relevant sind.
Wichtig: Nur ein gültiger ausländischer Führerschein kann umgeschrieben werden. Auch abgelaufene Fristen aus dem Ausstellungsstaat sind in Österreich zu beachten.
gift PAKET-PREIS Umschreibung
Je nachdem beinhaltet dein Paket-Preis:
- vorgeschriebene Fahrstunden
- 1. Antritt Praxisprüfung
A, B
€ 418,-
inkl. Mwst.
C
€ 640,-
inkl. Mwst.
C+EzC
€ 1360,-
inkl. Mwst.
B+C
€ 1058,-
inkl. Mwst.
Unsere Preise für zusätzliche Fahrstunden findest du hier
Alle Nebengebühren (z.B. behördliche) findest du unterhalb.
Ist für dein Ausstellungsland und deine Führerscheinklasse keine praktische Prüfung erforderlich, brauchst du kein Umschreibungspaket der Fahrschule; die Umschreibung erfolgt dann direkt über die Führerscheinbehörde.
info WICHTIG: Die absolvierten Fahrstunden, der Theoriekurs, die Theorieprüfung sowie das ärztliche Attest gelten 18 Monate.
So läuft die Umschreibung ab
- 1. Ausgangslage prüfen: Melde dich bei uns mit deinem Ausstellungsland, deiner Führerscheinklasse und dem Datum deiner Wohnsitzbegründung in Österreich. So können wir dich zum voraussichtlichen Ablauf informieren.
- 2. Unterlagen vorbereiten: Die Umschreibung beantragst du bei der zuständigen Führerscheinbehörde. Welche Dokumente im Detail vorzulegen sind, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
- 3. Praktische Fahrprüfung – falls erforderlich: Ist für deinen Führerschein eine praktische Fahrprüfung nötig, unterstützen wir dich bei der Vorbereitung. Vorbereitungsfahrten helfen dir, dich mit den österreichischen Verkehrsregeln, den Prüfungsabläufen und dem Fahrzeug vertraut zu machen. Für die Prüfung ist ein geeignetes Fahrzeug der jeweiligen Klasse erforderlich.
- 4. Antrag bei der Führerscheinbehörde: Weil die Bearbeitung und Überprüfung des Führerscheins einige Zeit dauern kann, sollte der Antrag auf Umschreibung schon vor Beginn der Ausbildung bei der für deinen Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinbehördestellen gestellt werden. Sobald alle Formalitäten erledigt sind kannst du dann zur praktischen Prüfung antreten. In Innsbruck ist dies grundsätzlich die Landespolizeidirektion; in Innsbruck-Land die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Bitte vereinbare deinen Behördentermin rechtzeitig.
benötigte unterlagen
Für eine Umschreibung eines Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerscheins werden in der Regel folgende Unterlagen verlangt:
- Reisepass
- gültiger ausländischer Führerschein im Original
- ein aktuelles Foto nach Passbildkriterien
- ärztliches Gutachten
- bei Bedarf eine Übersetzung des Führerscheins
- gegebenenfalls eine Meldebestätigung
Bei EU-/EWR-Führerscheinen können die Anforderungen abweichen. Die Führerscheinbehörde kann im Einzelfall weitere Dokumente verlangen. Bitte bringe deine Unterlagen vor der Anmeldung bei uns mit oder sende uns vorab gut lesbare Fotos – wir besprechen dann, wie du am besten weiter vorgehst.
Kosten und Dauer
Die behördliche Gebühr für den Austausch beträgt derzeit € 90,-. Dazu können – je nach Fall – Kosten für das ärztliche Gutachten, Übersetzungen, Vorbereitungsfahrten, die praktische Fahrprüfung und das Prüfungsfahrzeug kommen.
Da Umfang und Prüfpflicht nicht für alle Herkunftsländer und Klassen gleich sind, gibt es für die Umschreibung keinen einheitlichen Paketpreis. Nach der ersten Einschätzung informieren wir dich transparent über die voraussichtlichen Schritte und Kosten.
Mögliche Nebengebühren
- Lern-App: € 45,-
- Ärztliche Untersuchung € 35,-
Behördliche Gebühren und Abgaben:
- Praxisprüfung je Antritt: € 60,- (nach praktischer Prüfung direkt an die Behörde zu zahlen)
- Ersterteilung Scheckkarten-Führerschein: € 90,- (nach praktischer Prüfung an die Behörde zu zahlen)
- Verwaltungsabgabe: € 99,50 (an die Fahrschule zu zahlen)
info Da wir keinen Einfluss auf die Preisgestaltung Dritter haben, dienen die aufgelisteten Kosten, die nicht die Fahrschule betreffen, nur als Information. Stand Mai 2026. Bitte informiere dich vorab nochmal über allfällige Preisänderungen.
Unser Tipp
Kümmere dich frühzeitig um die Umschreibung, sobald du deinen Hauptwohnsitz in Österreich begründest. Besonders bei Führerscheinen aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten kann die Prüfung von Dokumenten durch die Behörde Zeit in Anspruch nehmen.
Du bist dir nicht sicher, ob du eine Prüfung brauchst?
Melde dich bei uns in Innsbruck, Hall in Tirol oder Inzing. Gemeinsam klären wir, welche Vorbereitung für deine Führerschein-Umschreibung sinnvoll ist.
Q&A: Führerschein Umschreibung Österreich
Muss ich meinen EU- oder EWR-Führerschein in Österreich umschreiben?
Nein, ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein wird in Österreich grundsätzlich anerkannt. Eine Umschreibung ist bei den meisten Klassen freiwillig möglich. Für die Klassen C/C1 und D/D1 gelten bei einem Wohnsitzwechsel nach Österreich besondere Gültigkeitsfristen. Wenn du dir bei deiner Klasse oder Befristung nicht sicher bist, schauen wir uns deinen Fall gerne im Detail an.
Was kostet die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins?
Bei einer erforderlichen praktischen Prüfung kostet die Umschreibung für Klasse A oder B jeweils € 418,-, für Klasse C € 640,-. Die Pakete enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden und den ersten praktischen Prüfungsantritt, zuzüglich € 99,50 Verwaltungsabgabe. Dazu kommen die behördliche Austauschgebühr von derzeit € 90,- sowie gegebenenfalls Kosten für ärztliches Gutachten, Übersetzung oder zusätzliche Fahrstunden.
Wie lange darf ich mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat in Österreich fahren?
Nach der erstmaligen Begründung deines Wohnsitzes in Österreich darfst du mit einem gültigen Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerschein grundsätzlich sechs Monate fahren. Danach verliert er seine Gültigkeit in Österreich und muss umgeschrieben werden.
Muss ich bei der Umschreibung eine praktische Fahrprüfung machen?
Bei Führerscheinen aus Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staaten ist grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Für bestimmte Ausstellungsstaaten und Klassen sieht Österreich jedoch Ausnahmen vor. Ob du eine Fahrprüfung machen musst, hängt daher von deinem Ausstellungsland und deiner Führerscheinklasse ab.
Brauche ich für die Umschreibung eine Theorieprüfung?
Nein. Für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins ist keine Theorieprüfung vorgesehen. Bei einem Führerschein aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat ist – sofern keine Ausnahme für dein Ausstellungsland und deine Führerscheinklasse gilt – grundsätzlich nur eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Bei einem gültigen EU- oder EWR-Führerschein ist in der Regel weder eine Theorie- noch eine praktische Prüfung nötig.
Welche Unterlagen brauche ich für die Führerschein-Umschreibung?
In der Regel benötigst du deinen Reisepass, den gültigen ausländischen Führerschein, ein aktuelles Foto und – bei Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerscheinen – ein ärztliches Gutachten. Je nach Fall können auch eine Übersetzung und eine Meldebestätigung erforderlich sein. Die Führerscheinbehörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
Muss mein ausländischer Führerschein noch gültig sein?
Ja. Grundsätzlich können nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden. Wenn dein Führerschein im Ausstellungsstaat bereits abgelaufen ist, wird diese Frist auch in Österreich berücksichtigt.
Wo beantrage ich die Umschreibung?
Den Antrag stellst du bei der für deinen Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinbehörde. In Städten mit Landespolizeidirektion ist grundsätzlich diese zuständig, in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft. Eine Online-Terminvereinbarung wird empfohlen. Gerne helfen wir dir bei der Antragstellung.
Kann mir die Fahrschule bei der Umschreibung helfen?
Ja. Wir helfen dir, den voraussichtlichen Ablauf einzuordnen, und unterstützen dich bei Bedarf mit Vorbereitungsfahrten für eine praktische Fahrprüfung. Den Antrag auf Umschreibung stellst du bei der zuständigen Führerscheinbehörde. Bei der Antragstellung unterstützen wir dich ebenfalls sehr gerne.
Brauche ich eine Übersetzung meines Führerscheins?
Das kann erforderlich sein. Bei einem Führerschein, der nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, kann eine Übersetzung verlangt werden. Kläre vor deinem Behördentermin, ob für dein Dokument eine Übersetzung oder ein internationaler Führerschein benötigt wird. Wir schauen uns das gerne im Detail an.
Mehr Fragen und Antworten zum Führerschein findest du auf unserer FAQ Seite. Sollte eine Frage nicht beantwortet werden, melde dich gerne persönlich bei uns.