FAQ

Fragen & Antworten rund um den Führerschein

Hier findest du die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Führerschein in unseren 3 Standorten Inzing, Innsbruck und Hall in Tirol. Solltest du hier keine Antwort auf deine Frage finden, versuche es mit Jaufi, unserem freundlichen KI-Bot unten rechts. Natürlich sind wir in unseren 3 Motorhomes auch persönlich für dich da und beantworten dir alle deine Fragen.

Allgemeines zum Führerschein

Im Durchschnitt dauert der Führerschein ungefähr 2 bis 4 Monate. Dies hängt natürlich von der Führerscheinklasse, deiner zeitlichen Verfügbarkeit für die Theoriekurse und der Auslastung der Fahrstunden ab.

Du kannst dich zum Führerschein anmelden, indem du hier einen oder mehrere bevorzugte Kurse sowie den Standort Inzing, Innsbruck oder Hall auswählst. Lege die Kurse mit dem "Herz" in deine Wunschliste. Von dort aus kannst du die ausgwählten Termine direkt bei uns Anfragen. Nachdem du deine Anfrage abgeschickt hast, senden wir dir umgehend Preise, Infos und Verfügbarkeiten zu.

Es gibt keine gesetzliche Beschränkung, wie oft du bei der theoretischen Führerscheinprüfung antreten darfst. Allerdings ist bei der praktischen Fahrprüfung nach dem 4. Nichtbestehen gesetzlich die Anordnung eines amtsärztlichen Gutachtens vorgeschrieben.

Wenn du die Mehrphasenausbildung vergisst, passiert folgendes:

Die Erinnerung und Nachfrist: Verstreichen die 12 Monate ungenutzt, erhältst du automatisch ein Erinnerungsschreiben der Behörde. Du hast dann eine viermonatige Nachfrist, um die versäumte Perfektionsfahrt und/oder das Fahrsicherheitstraining nachzuholen.

Die Verlängerung der Probezeit: Wird die erste Nachfrist ignoriert, verlängert sich deine Probezeit automatisch um ein weiteres Jahr. Du erhältst eine zweite Nachfrist von weiteren vier Monaten.

Der Führerscheinentzug: Wird auch diese letzte Nachfrist versäumt, kommt es zum Entzug der Lenkberechtigung. Du darfst ab diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug mehr lenken, bis du die Mehrphasenausbildung nachweisen kannst.

Mehr dazu findest du hier.

Nach der bestandenen praktischen Prüfung erhältst du den vorläufigen Führerschein (konkret ein Blatt Papier, das 4 Wochen gültig ist) sowie ein Kostenblatt bzw. einen Erlagschein. Sobald du den geforderten Betrag an die Behörde gezahlt hast, gibt die diese deinen Scheckkartenführerschein bei der Staatsdruckerei in Auftrag. Die Herstellung und der Versand dauern in der Regel wenige Werktage, weshalb der echte Führerschein fast immer vor Ablauf der vier Wochen im Briefkasten liegt.

Nein, du darfst mit dem vorläufigen Führerschein nicht ins Ausland fahren. Er gilt nur in Österreich in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

KLASSE B (PKW & L17)

Wie lange der PKW-Führerschein dauert, hängt von der gewählten Ausbildung ab. B-Vollausbildung: Der Theoriekurs dauert 8 Tage, danach kannst du deine 18 Fahrstunden absolvieren und im Anschluss zur Prüfung antreten. Zwischen Theoretischer und Praktischer Prüfung muss eine Woche liegen. Also wenn du schnell bist, schaffst du deinen B-Schein in 3,5 Wochen. Im Schnitt brauchen unsere Schüler zwischen 4 und 6 Wochen bis sie den vorläufigen Führerschein in Händen halten. Bei B-Dual (L-Taferl) kommt es ganz darauf an, wie lange du für die 1.000 km mit deiner Begleitperson brauchst. Beim L17 genauso, da sind es 3.000 km die du mit einem Begleiter fahren musst. 1.000 km müssen auf mindestens 14 Tage aufgeteilt werden, danach folgt eine Überprüfungsfahrt und es kann mit den nächsten 1.000 km losgehen.

Auf unserer PKW-Seite kannst du dir den genauen Verlauf der Ausbildung im direkten Vergleich anschauen.

Der L17-Führerschein kostet in unseren 3 Standorten in Inzing, Innsbruck und Hall momentan € 2.099,- (Stand Juli 2026). Im Paketpreis enthalten sind der Theoriekurs, die vorgeschriebenen Fahrstunden, alle 3 Überprüfungsfahrten, der 1. Antritt zur Computerprüfung sowie der 1. Antritt zur Praxisprüfung. Hinzu kommen noch rund € 540,- für behördliche Gebühren und Abgaben. Diese sind hauptsächlich diekt an die Behörde zu zahlen und werden nur zum Teil über die Fahrschule eingehoben.

Genaue Details und eine Auflistung der Nebenkosten findest du hier.

L-Taferl sagt man umgangssprachlich zur B-Dual Ausbildung bzw. wenn man zusätzlich zur B-Vollausbildung (18 Fahrstunden) mit dem L-Taferl fährt (anders als bei B-Dual sind die Kilometer nicht vorgegeben, das heißt man kann so viel fahren wie man möchte). Kurz gesagt: du machst bei der B-Dual Ausbildung 6 Fahrstunden weniger als bei der B-Vollausbildung, dafür musst du 1.000 km (protokolliert) mit einer Begleitperson fahren. Wenn du mehr über den B-Dual wissen möchtest, findest du auf unserer PKW-Seite eine genaue Gegenüberstellung der Unterschiedlichen PKW-Führerschein Ausbildungen inklusive Preise.

Die B-Vollausbildung kostet in unseren Standorten in Inzing, Innsbruck und Hall € 1.999,- (Stand Juli 2026). Der Paketpreis enthält den Theoriekurs, alle vorgeschriebenen Fahrstunden (18 Fahrstunden, davon eine Nachtfahrstunde), den ersten Antritt zur Computerprüfung und den ersten Antritt zur Praxisprüfung. Zudem musst du noch mit behördlichen Gebühren und anderen Nebenkosten von ungefähr € 485,- rechnen. Diese werden zum Großteil direkt an die Behörde bezahlt. Eine genaue Übersicht findest du auf unserer B-Führerschein-Seite.

Nein, während deiner L17 Ausbildung darfst du nicht alleine fahren. Bis zum 17. Geburtstag ist das Fahren (Ausbildungsfahrten) nur mit einer eingetragenen Begleitperson erlaubt. Sobald die praktische Fahrprüfung positiv absolviert wurde, darfst du einen PKW natürlich auch ohne Begleitperson lenken.

Maximal zwei Personen, die in einem besonderen Naheverhältnis zu dir stehen müssen.

  • Fahrerlaubnis: Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren. Fahrpraxis: Mindestens 3 Jahre Fahrpraxis mit einem Pkw oder Kombi in den letzten Jahren vor der Antragstellung. V
  • Verkehrszuverlässigkeit: Keine schweren Verkehrsübertretungen oder Entzüge der Lenkberechtigung in den letzten drei Jahren.
  • Naheverhältnis: Es muss ein persönliches Naheverhältnis zum Fahrschüler bestehen (z.B. Eltern, Verwandte, enge Bekannte). Die Begleitung erfolgt unentgeltlich.
  • Alkoholgrenze: Während der Ausbildungsfahrten gilt eine strikte Alkoholgrenze von 0,1 Promille für den Begleiter.

Mit dem normalen PKW-Führerschein darfst du leichte Anhänger bis 750 kg immer ziehen; schwerere Anhänger nur, wenn das Gesamtzuggewicht 3.500 kg nicht überschreitet.

Nähere Infos zu Anhänger-Scheinen findest du hier.

Ja, wenn du die Prüfung auf einem Schaltfahrzeug ablegst, kannst du mit deinem Führerschein beides fahren, aber nicht umgekehrt. Legst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ab, erhältst du den Code 78 (Automatikführerschein) und darfst damit keine Schaltfahrzeuge lenken.

Ja, in der Klasse B ist die Lenkberechtigung für Moped (AM) automatisch inkludiert.

alkohol am Steuer

Ja, innerhalb der Probezeit (3 Jahre) gilt für alle das Limit von 0,1 Promille.

In Österreich gilt für Autofahrer grundsätzlich eine Promillegrenze von unter 0,5 Promille. Für Besitzer eines Probeführerscheins sowie für Lenker von LKW, Bussen, Mopeds und bestimmte Berufsgruppen (z. Bsp.: Busfahrer, Taxifahrer) gilt eine strengere Grenze von 0,1 Promille.

Wer alkoholisiert ein Fahrzeug lenkt, muss je nach Alkoholgehalt mit Geldstrafen, Vormerkungen, Nachschulungen oder sogar dem Entzug der Lenkberechtigung rechnen. Besonders schwerwiegend können die Folgen nach einem Unfall sein, da Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen stellen oder Leistungen verweigern können.

Was passiert bei 0,5 bis 0,79 Promille?
Ab 0,5 Promille drohen Verwaltungsstrafen zwischen € 300 und € 3.700. Beim ersten Verstoß bleibt der Führerschein grundsätzlich erhalten, allerdings erfolgt eine Vormerkung im Führerscheinregister. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen wie Nachschulungen angeordnet werden. Wiederholte Delikte können schließlich auch zum Entzug der Lenkberechtigung führen.

Welche Folgen hat eine Alkofahrt mit 0,8 bis 1,19 Promille?
Ab 0,8 Promille sind Geldstrafen von € 800 bis € 3.700 möglich. Zusätzlich wird die Lenkberechtigung beim ersten Verstoß für mindestens einen Monat entzogen. Bei Wiederholungstätern verlängert sich die Entzugsdauer. Außerdem ist die Teilnahme an einem Verkehrscoaching vorgeschrieben.

Welche Strafen drohen bei 1,2 bis 1,59 Promille?
Liegt der Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 1,59 Promille, steigen die Strafen deutlich an. Es drohen Geldstrafen von € 1.200 bis € 4.400 sowie ein Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten. Zusätzlich wird in der Regel eine Nachschulung angeordnet, wodurch weitere Kosten entstehen.

Welche Konsequenzen hat eine Alkofahrt ab 1,6 Promille?
Ab 1,6 Promille drohen Geldstrafen zwischen € 1.600 und € 5.900 sowie ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Zusätzlich sind meist eine Nachschulung, eine verkehrspsychologische Untersuchung und eine Untersuchung beim Amtsarzt erforderlich, die separat bezahlt werden müssen (ca. € 3.000 und mehr). Die gleichen Konsequenzen können auch bei einer Verweigerung des Alkotests eintreten.

Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Je nach Sachlage kann die Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellen. Kasko- und Rechtsschutzversicherungen können ihre Leistungen einschränken oder verweigern.

Hinweis: Die genannten Strafen und Maßnahmen entsprechen den derzeitigen österreichischen Regelungen. Im Einzelfall können zusätzliche Konsequenzen oder gesetzliche Änderungen zu beachten sein.

KLASSE AM (MOPED)

Der Mopedschein kostet bei der Fahrschule Jaufer € 459 (Stand Juli 2026). Im Preis enthalten sind der Theoriekurs, die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden sowie der erste Antritt zur Computerprüfung. Dazu kommen rund € 220 Nebenkosten für Verwaltungsabgabe und andere behördliche Gebühren.

Alle Details dazu findest du hier.

Der Moped-Theoriekurs mit 6 Theorieeinheiten kann in der Fahrschule Jaufer in 1-2 Tagen absolviert werden. Dazu kommen 6 Einheiten am Platz, die auch an 1 Tag absolviert werden können. Nach Antritt zur Computerprüfung musst du noch 2 Praxis-Ausfahrten mit deiner Fahrlehrerin machen - diese werden auch in einem Stück abgehalten. Somit kannst du deinen Mopedschein im besten Fall innerhalb einer Woche machen. Im Durchschnitt brauchen unsere Schüler dafür 1,5 bis 2 Wochen, bis sie den vorläufigen Führerschein in Händen halten.

Nein, für die Klasse AM ist kein ärztliches Gutachten erforderlich (außer bei besonderen körperlichen Beeinträchtigungen und ab dem 20. Lebensjahr).

Ja, er Mopedführerschein ist ein amtliches Dokument und gilt somit als Lichtbildausweis.

Nein, technische Veränderungen, die die gesetzlich zulässige Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h erhöhen, sind nicht erlaubt. Wird ein getuntes Moped kontrolliert, drohen hohe Geldstrafen und die Abnahme des Kennzeichens.

Bei rein optischen Veränderungen kommt es darauf an, ob die verwendeten Teile über die erforderliche Genehmigung verfügen. Je nach Umbau kann eine Vorführung bei einer Prüfstelle sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig sein.

Ja, sofern das Moped für zwei Personen zugelassen ist, darfst du jemanden mitnehmen.

KLASSE A (MOTORRAD: A1, A2, A)

Wie lange der Motorradführerschein dauert, hängt davon ab ob du schon den PKW-Führerschein hast. Wenn du bereits einen B-Führerschein besitzt, kannst du den Theoriekurs bei uns innerhalb eines Nachmittags absolvieren. Hinzu kommen 14 vorgeschriebene Fahrstunden, die je nach Verfügbarkeit innerhalb einer Woche absolviert werden können. Inklusive Antritt zu Computerprüfung und Praxisprüfung, brauchen unsere Schüler im Durchschnitt 3-4 Wochen, bis sie ihren A-Schein erfolgreich abgeschlossen haben.

Jetzt Verfügbarkeit checken.

A und A2 kostet bei der Fahrschule Jaufer € 2.049, der A39+ und A1 kosten € 2.149 (Stand Juli 2026). Im Paketpreis enthalten sind der Theoriekurs, alle vorgeschriebenen Fahrstunden, 1. Antritt zu Computer- und Praxisprüfung. Hinzu kommen gesetzliche Gebühren und Nebenkosten von ungefähr € 320,-. Diese werden Großteils direkt an die Behörde bezahlt.

Eine genaue Auflistung der Gebühren findest du auf unserer Seite zum Motorrad-Führerschein.

Ja, nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 & A2 ist ein Aufstieg durch 7 Fahrstunden ODER eine praktische Prüfung möglich.

Alle Upgrade Möglichkeiten + Preis findest du hier.

Ja, es gibt ein spezifisches Modul für die Klasse A zusätzlich zum Grundmodul. Wenn du den B-Führerschein bereits besitzt, musst du die Theorieprüfung zum Grundwissen nicht mehr absolvieren, das A-Modul jedoch schon.

Ja, mit dem A1 darfst du in allen Ländern der EU fahren. Sie ist eine vollwertige EU-Führerscheinklasse.

Zur vorgeschriebenen Schutzausrüstung bei der Prüfung zählen 

  • Helm
  • Handschuhe
  • knöchelhohe Schuhe
  • Motorradjacke mit Protektoren
  • Motorradhosemit Protektoren

Die Mehrphasen-Ausbildung beim Motorrad besteht aus einem Fahrsicherheitstraining (inkl. Gespräch) und einer Perfektionsfahrt, die innerhalb von 2 bis 14 Monaten nach Erhalt des Führerscheines zu absolvieren sind.

Alle Infos dazu findest du hier.

CODE 111 ODER A125 (125CCM MIT B)

Der A125 oder Code 111 kostet bei der Fahrschule Jaufer € 289,- (Sommeraktion - Stand Juli 2026). Die Ausbildung besteht ausschließlich aus 6 Praxisfahrstunden am Übungsplatz.

Aktuelle Preise und mehr Infos findest du auf unserer Seite zum A125-Schein.

    Der 125er-Schein besteht aus 6 Praxisfahrstunden, die an einem Tag am Übungsplatz absolviert werden können.

      Dass es für diesen Führerschein 2 Namen gibt, kann etwas verwirrend sein. Code 111 ist die offizielle Eintragung im österreichischen Führerschein. A125 wird umgangssprachlich verwendet, da man mit dem Code 111 Motorräder und Roller bis 125 ccm lenken darf und das einfacher verständlich ist. Beide Begriffe meinen jedoch dieselbe Erweiterung.

        Nein, mit dem A125 darfst du nicht ins Ausland fahren. Der Code 111, welcher in Österreich erlaubt, mit dem B-Führerschein Motorräder bis 125 ccm zu fahren, ist nur in Österreich gültig. Das Klimaschutzministerium (BMK) hat 2024 die Liste der EU-Mitgliedsstaaten, die den Code 111 anerkennen, gestrichen. Wer außerhalb Österreichs ein Motorrad bis 125 ccm fahren möchte, muss dort den entsprechenden Führerschein (Klasse A1) erwerben.

          Es zählt das Datum der Erteilung der Klasse B (5 Jahre ununterbrochener Besitz). Ob du in den 5 Jahren viel oder wenig Auto gefahren bist, spielt dabei keine Rolle.

            Definitiv nein. Du musst keine theoretische und auch keine praktische Prüfung beim A125 absolvieren. Nur 6 Unterrichtseinheiten – Fahrstunden.

              Nein, du brauchst für den A125 kein ärztliches Gutachten, da du bereits im Besitz der Klasse B bist.

                KLASSE BE & CODE 96 (ANHÄNGER)

                Der Paket-Preis für den EzB-Anhänger-Schein beträgt bei der Fahrschule Jaufer € 749,- (Stand Juli 2026) und beinhaltet 3 Theorieeinheiten, 4 Fahrstunden sowie Theorie- und Praxisprüfung. Der Code 96 kostet € 699,- inklusive 3 Theorieeinheiten und 4 Fahrstunden. Dazu kommen gesetzliche Gebühren und Nebenkosten. Beim EzB-Schein sind das ca. € 320,-. Da du beim Code 96 keine Prüfungen machen musst, belaufen sich die Nebenkosten nur auf ca. € 73,-. Diese Gebühren werden großteils direkt an die Behörde bezahlt.

                Eine genaue Auflistung aller Nebenkosten findest du auf unserer Seite zum Anhänger-Schein.

                Im Durchschnitt brauchen unsere Schüler ca. 2-3 Wochen um den EzB-Schein erfolgreich zu absolvieren. Den Code 96 schaffen viele in nur wenigen Tagen.

                Eine genaue Übersicht der Ausbildung findest du hier.

                Wenn du die Verfügbarkeit der Kurse checken möchtest, empfehlen wir dir diesen Link.

                Ob du für deinen Wohnwagen einen BE-Schein brauchst, hängt vom Gewicht des Anhängers ab. Wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht über 4.250 kg beträgt, ist BE zwingend erforderlich.

                Nein, beim Code 96 findes keine Theorie- und keine Praxisprüfung statt. Die Ausbildung umfasst 3 theoretische Unterrichtseinheiten und Praxisunterricht umfasst 4 Unterrichtseinheiten (auf dem Übungsplatz und im Straßenverkehr).

                Beim Führerschein der Klasse BE darf der Anhänger selbst eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg nicht überschreiten.

                Ja, du darfst mit dem Code 96 auch beruflich unterwegs sein. Der Code 96 ist eine vollwertige Eintragung im Führerschein ohne gewerbliche Einschränkung.

                Ja, es gibt ein spezifisches Theorie-Modul für die Klasse EzB, das du verstehen musst.

                KLASSE C & CE (LKW)

                Bei der Fahrschule Jaufer gibt es 3 Varianten für den LKW-Schein.

                • Mit dem C/C1 darfst du LKW über 3,5 Tonnen fahren (ohne Anhänger) - dieser kostet € 2.049,-.
                • Die 2. Variante vereint LKW+Anhänger und kostet € 2.249,-.
                • Wenn du den LKW-Schein bereits besitzt und nur den EzC machen willst, kostet dich das € 1.299,-.
                • Für die gewerbliche Nutzung (C96) musst du mit einem Aufpreis von € 249,- (+ gesetzliche Gebühren) rechnen.

                Bei allen C-Varianten kannst du grob mit Nebenkosten von € 370,- rechnen.

                (Preise: Stand Juli 2026). Aktuelle Preise und eine Auflistung aller Behördlichen Gebühren und Nebenkosten findest du auf unserer Seite zum LKW-Schein.

                Ja, für schwere Einsatzfahrzeuge wie die Feuerwehr, ist die Klasse C erforderlich.

                Deinen LKW-Führerschein musst du bis zum 60. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängern, danach alle 2 Jahre (ab September 2026 alle 5 Jahre) - jeweils mit ärztlichem Gutachten.

                Der Unterschied zwischen dem C-Schein und dem C1-Schein liegt im Gewicht.

                • C1 gilt bis 7,5 Tonnen
                • die Klasse C ist unbeschränkt nach oben

                Ja, die Klasse CE ist die "Königsklasse" und erlaubt alle Anhängerkombinationen (zum Beispiel EzB).

                KLASSE F (TRAKTOR)

                Wenn du den B-Schein bereits besitzt, kostet der F-Führerschein € 849,-, wenn du keinen PKW-Führerschein besitzt € 949,-. Inkludiert sind der theoriekurs, die vorgeschriebenen 4 Fahrstunden, der 1 Antritt zur Computer- und Praxisprüfung. Zusätzlich musst du mit Nebengebühren von ca. € 330,- rechnen, die hauptsächlich an die Behörde zu zahlen sind.

                  Wenn du den den B-Schein besitzt, musst du für den Traktor-Führerschein (Klasse F) 8 Theoriestunden, eine Theorieprüfung, 4 Fahrstunden und die Praxisprüfung, zu absolvieren. Die 8 Theoriestunden sind in 2 Tagen möglich, Theorieprüfungen finden immer am Dienstag statt und die 4 Fahrstunden können an einem Tag absolviert werden. Zwischen Theorie- und Praxisprüfung muss eine Woche liegen. Somit kannst du deinen Traktor-Führerschein im schnellsten Fall in 2 Wochen machen.

                    Nein, die Klasse F berechtigt nicht zum Lenken von Mopeds (Klasse AM).

                      Ja, mit dem Traktor-Führerschein darfst du auch Bagger fahren. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen ist die Klasse F ausreichend.

                        Wie schnell du mit der Klasse F fahren darfst, hängt vom Fahrzeug ab, meist ist die Bauartgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.

                          Du darfst mit dem Traktor-Schein nur in Ländern fahren, die die österreichische Klasse F anerkennen (meist Nachbarländer, aber vorher prüfen!).


                          Ja, beim Führerschein der Klasse F ist ein 6-stündiger Kurs Voraussetzung (nicht notwendig, wenn du schon eine andere Führerscheinklasse außer AM besitzt).

                            Führerschein Umschreibung Österreich

                            Nein, ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein wird in Österreich grundsätzlich anerkannt. Eine Umschreibung ist bei den meisten Klassen freiwillig möglich. Für die Klassen C/C1 und D/D1 gelten bei einem Wohnsitzwechsel nach Österreich besondere Gültigkeitsfristen. Wenn du dir bei deiner Klasse oder Befristung nicht sicher bist, schauen wir uns deinen Fall gerne im Detail an.

                            Kontakt aufnehmen

                            Bei einer erforderlichen praktischen Prüfung kostet die Umschreibung für Klasse A oder B jeweils € 418,-, für Klasse C € 640,-. Die Pakete enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden und den ersten praktischen Prüfungsantritt, zuzüglich € 99,50 Verwaltungsabgabe. Dazu kommen die behördliche Austauschgebühr von derzeit € 90,- sowie gegebenenfalls Kosten für ärztliches Gutachten, Übersetzung oder zusätzliche Fahrstunden.

                            Nach der erstmaligen Begründung deines Wohnsitzes in Österreich darfst du mit einem gültigen Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerschein grundsätzlich sechs Monate fahren. Danach verliert er seine Gültigkeit in Österreich und muss umgeschrieben werden.

                            Bei Führerscheinen aus Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staaten ist grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Für bestimmte Ausstellungsstaaten und Klassen sieht Österreich jedoch Ausnahmen vor. Ob du eine Fahrprüfung machen musst, hängt daher von deinem Ausstellungsland und deiner Führerscheinklasse ab.

                            Nein. Für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins ist keine Theorieprüfung vorgesehen. Bei einem Führerschein aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat ist – sofern keine Ausnahme für dein Ausstellungsland und deine Führerscheinklasse gilt – grundsätzlich nur eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Bei einem gültigen EU- oder EWR-Führerschein ist in der Regel weder eine Theorie- noch eine praktische Prüfung nötig.

                            In der Regel benötigst du deinen Reisepass, den gültigen ausländischen Führerschein, ein aktuelles Foto und – bei Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerscheinen – ein ärztliches Gutachten. Je nach Fall können auch eine Übersetzung und eine Meldebestätigung erforderlich sein. Die Führerscheinbehörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen.

                            Ja. Grundsätzlich können nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden. Wenn dein Führerschein im Ausstellungsstaat bereits abgelaufen ist, wird diese Frist auch in Österreich berücksichtigt.

                            Den Antrag stellst du bei der für deinen Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinbehörde. In Städten mit Landespolizeidirektion ist grundsätzlich diese zuständig, in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft. Eine Online-Terminvereinbarung wird empfohlen. Gerne helfen wir dir bei der Antragstellung.

                            Ja. Wir helfen dir, den voraussichtlichen Ablauf einzuordnen, und unterstützen dich bei Bedarf mit Vorbereitungsfahrten für eine praktische Fahrprüfung. Den Antrag auf Umschreibung stellst du bei der zuständigen Führerscheinbehörde. Bei der Antragstellung unterstützen wir dich ebenfalls sehr gerne.

                            Das kann erforderlich sein. Bei einem Führerschein, der nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, kann eine Übersetzung verlangt werden. Kläre vor deinem Behördentermin, ob für dein Dokument eine Übersetzung oder ein internationaler Führerschein benötigt wird. Wir schauen uns das gerne im Detail an.

                            Was kostet „zu schnell fahren“ in Österreich und wann droht die Beschlagnahmung des Fahrzeuges?

                            Geschwindigkeitsüberschreitungen können in Österreich schnell teuer werden und bei extremen Verstößen sogar zum Verlust des Fahrzeugs führen. Hier findest du einen aktuellen Überblick über die Strafen und die neuen Gesetze zur Fahrzeugbeschlagnahme.

                            In Österreich gibt es keinen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen, sondern Strafrahmen, die je nach Bundesland leicht variieren können. Grundsätzlich gelten folgende Richtwerte für Anonymverfügungen und Organmandate:

                            • Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h musst du mit ca. € 30,- bis € 60,- rechnen.
                            • Bist du 20 km/h bis 40 km/h drüber, mit ca. € 60,- bis € 190,-.
                            • Wenn du 40km/h bis 60 km/h (innerorts) bzw. 50 km/h bis 70 km/h (außerorts) zu schnell fährst, drohen Strafen von € 300,- bis € 5.000 UND der Führerscheinentzug für 1 Monat.
                            • Über 60 km/h (innerorts) und 70 km/h (außerorts) drohen dir  Strafen von € 500,- bis € 7.500, der Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, sowie die vorläufige Beschlagnahmung des Autos.
                            • Fährst du über 80 km/h (innerorts) oder 90 km/h (außerorts) zu schnell, drohene ebenfalls Geldstrafen von € 500,- bis € 7.500, sowie der Führerscheinentzug für mind. 6 Monate, eine Nachschulung und die dauerhafte Baschlagnahme & Versteigerung des Fahrzeuges.

                            Hinweis: Ab 2027 ist eine österreichweite Erhöhung und Vereinheitlichung der Strafrahmen geplant, wodurch die Mindeststrafen bei starken Überschreitungen weiter steigen werden.

                            Seit 1. März 2024 können Fahrzeuge von extremen Rasern in Österreich beschlagnahmt und unter bestimmten Voraussetzungen auch versteigert werden. Ziel dieser Regelung ist es, besonders gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent zu bestrafen.

                            Die Polizei kann ein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen, wenn folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden:

                            • mehr als 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet
                            • mehr als 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets  

                            Anschließend entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde, ob das Fahrzeug weiterhin beschlagnahmt bleibt.

                            Eine endgültige Einziehung und Versteigerung des Fahrzeuges ist möglich:

                            Beim ersten extremen Verstoß

                            • mehr als 80 km/h zu schnell im Ortsgebiet
                            • mehr als 90 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets  

                            Bereits bei niedrigeren Überschreitungen für Wiederholungstäter

                            Hat der Lenker innerhalb der letzten vier Jahre bereits wegen eines schweren Verkehrsdelikts den Führerschein verloren, reicht bereits:

                            • mehr als 60 km/h im Ortsgebiet
                            • mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets  

                            Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die bisherigen Ausnahmen für Fahrzeuge, die nicht im Alleineigentum des Lenkers stehen, verfassungswidrig sind. Deshalb gilt ab 1. Oktober 2027:

                            Auch folgende Fahrzeuge können künftig endgültig eingezogen und versteigert werden:

                            • Leasingfahrzeuge
                            • Firmenwagen
                            • Mietwagen
                            • Fahrzeuge von Familienangehörigen
                            • Fahrzeuge im Miteigentum

                            Ausgenommen bleiben gestohlene Fahrzeuge.

                            Pickerl Neuerungen 2027

                            In Österreich ändern sich die Intervalle für die §57a-Begutachtung, also das sogenannte „Pickerl“. Für die betroffenen Fahrzeuge, insbesondere neue Pkw und Motorräder, wird die bisherige 3:2:1-Regelung durch eine neue 4:2:2:2:1-Regelung ersetzt.

                            Das bedeutet: Die erste Pickerl-Überprüfung ist künftig erst vier Jahre nach der Erstzulassung fällig – statt bisher nach drei Jahren. Danach folgt die Begutachtung drei Mal im Abstand von jeweils zwei Jahren. Erst danach ist das Pickerl wieder jährlich zu machen. Die jährliche Überprüfung beginnt damit künftig grundsätzlich ab dem 11. Jahr statt bisher ab dem 6. Jahr.

                            Die neuen Begutachtungsintervalle sollen nach aktuellem Stand ab 19. Mai 2027 gelten. Für Fahrzeuge, bei denen sich durch die neue Regelung ein späterer Begutachtungstermin ergibt, soll es möglich sein, eine Austauschplakette mit geänderter Lochmarkierung zu erhalten – ohne dass dafür eine neue Begutachtung durchgeführt werden muss.

                            Wichtig ist außerdem: Eine Fristüberziehung ist künftig nicht mehr vorgesehen. Die bisherige österreichische Toleranzfrist fällt weg. Dafür kann das Pickerl künftig bereits bis zu vier Monate vor dem vorgesehenen Begutachtungsmonat erneuert werden, ohne dass sich dadurch der nächste Fälligkeitstermin nach vorne verschiebt.

                            Hintergrund der Änderung ist unter anderem eine Anpassung an europäische Vorgaben. Die bisherige österreichische Toleranzfrist war im Ausland oft nicht anerkannt. Wer mit einem in Österreich noch tolerierten, im Ausland aber bereits abgelaufenen Pickerl in den Urlaub gefahren ist, konnte daher Strafen riskieren. Die neue Regelung soll hier für mehr Klarheit sorgen und gleichzeitig Fahrzeughalter durch längere Prüfintervalle entlasten.

                            Ausnahmen gibt es weiterhin: Taxis sowie Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge fallen nicht unter die neue verlängerte 4:2:2:2:1-Regelung und müssen unverändert jährlich zur Überprüfung.
                             

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